Rücktritt durch den Kunden vor Schulungsbeginn

 

Sie können jederzeit vor Beginn des Seminares von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann formlos erklärt werden. Wir empfehlen den Rücktritt per Email zu erklären.

Treten Sie vor Leistungsbeginn zurück oder nehmen an dem gebuchten Kurs nicht teil, verlieren wir den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Kurspreises. Wir können jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht durch uns zu vertreten ist.

Für die Entschädigung berechnen wir Pauschalen. Die Pauschalen bestimmen sich nach dem vereinbarten Kurspreis abzüglich der durch die Nichtteilnahme ersparten Aufwendungen sowie dem Zeitpunkt Ihrer Rücktrittserklärung. Ihnen ist unbenommen nachzuweisen, dass uns durch Ihren Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  • Rücktritt bis 30 Tage vor Kursbeginn: 40% des Kurspreises
  • Rücktritt ab 30 Tage vor Kursbeginn: 60% des Kurspreises
  • Rücktritt ab 14 Tage vor Kursbeginn: 80% des Kurspreises
  • Rücktritt weniger als 3 Tage vor Kursbeginn oder Nichterscheinen: 100 % des Kurspreises

Rücktritt und Kündigung durch Augenblickbeauty

Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Schulung durch den Kunden nachhaltig so gestört wird, dass die sofortige Aufhebung des Kurses gerechtfertigt ist. In diesem Fall sind wir berechtigt, den Kurspreis in voller Höhe abzgl. etwaig ersparter Aufwendungen geltend zu machen.

  • Rücktritt durch Augenblickbeauty wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl

Soweit die Durchführung der Kurse von dem Erreichen einer Mindestteilnehmeranzahl abhängig ist, ergibt sich die Mindest-Teilnehmerzahl aus dem jeweiligen Angebot.

Wird die Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht, informieren wir Sie spätestens 7 Tage vor Kursbeginn in Textform (z.B. per E-Mail) über das Nichtstattfinden des gebuchten Kurses. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

  • Rücktritt durch Augenblickbeauty aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (z. B. Erkrankung des Kursleiters, höhere Gewalt)

Wir können von dem Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, an der Durchführung der Schuldung gehindert sind.

Bei Absage einer Einzel-Veranstaltung aufgrund kurzfristigen Ausfalls des Kursleiters wegen Krankheit oder aus sonstigem wichtigen Grund bieten wir dem Kunden einen Ersatztermin an.

Bei Veranstaltungen, die aus mehreren Veranstaltungsterminen bestehen, erfolgt bei Absage eines Termins aufgrund kurzfristigen Ausfalls des Kursleiters wegen Krankheit oder aus sonstigem wichtigen Grund die Nachholung des abgesagten Termins an einem Ersatztermin.